Gleich zwei Meldungen die mit Testergebnissen zu tun haben, sind mir dieser Tage aufgefallen:
Zum einen ist da die Firma Belkin, die allem Anschein zufolge in ganz grossem Stil positive Bewertungen bei Amazon kaufen wollte. Dazu wollte ein ranghoher Belkin-Angestellter augenscheinlich auch noch einen Amazon-Service nutzen: Mechanical Turk ist eine Plattform, auf der Unternehmen Arbeiten an Menschen vergeben können, die sich auf selbstständiger Basis so etwas hinzu verdienen können. Mechanical Turk stand schon in der Kritik, weil auf diese Weise für Arbeiten mit geringem Qualifikationsbedarf in unserer globalisierten Welt jegliche Mindestlohnanforderungen umgangen werden können. Mittlerweile ist Belkin aber wohl über die durch das Bekanntwerden dieses Coups entstandene Negativ-PR nicht ganz glücklich und versucht fahrig, zurückzurudern.

Zum anderen wurde der Lebensmitteldiscounter Lidl netterweise zu einer Strafzahlung verurteilt, weil er mit einem längst veralteten Testurteil geworben hatte. Es ging um eine Matratze, die 2005 mit einem Testergebnis von 1998 beworben wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv forderte Unterlassung und mahnte Lidl ab. Daraufhin kam von Seiten des Discounters jedoch keine Reaktion.
Das Landgericht Heilbronn verurtelte Lidl jetzt zu einer Zahlung von 25.000 – Abschöpfung des unlauter erzielten Gewinns. Der vzbv hatte den Streitwert mit eben diesen 25.000 eher niedrig beziffert, um das eigene Prozesskostenrisiko gering zu halten. Eigentlich ging man von unlauter erzielten Gewinnen in Höhe von 400.000 Euro aus.
Links:
Belkin-Meldung bei Engadget
Stellungnahme von Belkin
Lidl-Meldung bei test.de
Und hier kann das Lidl-Urteil nachgelesen werden


